Verpackungsverordnung

Verpackungsverordnung

Informationen zum Verpackungsrecht

Seit dem 12. August 2026 gilt in der gesamten Europäischen Union unmittelbar die Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (PPWR). In Deutschland wird sie durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ergänzt, das an die Stelle des bisherigen Verpackungsgesetzes (VerpackG) getreten ist. Die nachstehenden Angaben sind auf diese Rechtslage abgestimmt.

Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Die dGTecs GmbH ist bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister im Verpackungsregister LUCID registriert:

Registrierungsnummer: DE5054219971293

Die Registrierung ist öffentlich einsehbar unter https://lucid.verpackungsregister.org

Wir importieren Systeme aus Drittländern und stellen sie in Deutschland erstmals bereit. Damit tragen wir für die dabei verwendeten Verpackungen die erweiterte Herstellerverantwortung nach Art. 45 der Verordnung (EU) 2025/40 und sind nach Art. 44 der Verordnung im nationalen Register eingetragen.

Systembeteiligung

Für Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen, sind wir an einem dualen System beteiligt:

Zentek Kreislaufwirtschaft — https://www.zentek.de

Diese Verpackungen können Sie über die haushaltsnahe Sammlung entsorgen: gelbe Tonne bzw. gelber Sack für Leichtverpackungen, Altpapiersammlung für Papier und Karton, Altglascontainer für Glas.

Rücknahme von Transport- und Umverpackungen

Transportverpackungen, Umverpackungen sowie Verkaufsverpackungen, die nach Art und Menge typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen — also insbesondere Paletten, Kartonagen, Holzkisten, Flightcases, Kabeltrommeln, Folien und Polstermaterial aus unseren Lieferungen — nehmen wir unentgeltlich zurück und führen sie einer Verwertung zu.

So funktioniert die Rückgabe:

  1. Melden Sie die Rückgabe unter digital@laser-unit.de oder telefonisch unter +49 5066 90310-0 an.
  2. Wir nennen Ihnen eine geeignete Rückgabemöglichkeit am Ort der Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe — in der Regel eine Sammelstelle oder ein Entsorgungsunternehmen in Ihrer Umgebung, das die Verpackungen unentgeltlich entgegennimmt.
  3. Ist dies nicht möglich, können Sie die Verpackungen an uns zurückgeben:

dGTecs GmbH
Siemensstr. 17
31180 Giesen

Bei Mietanlagen nehmen wir Transportverpackungen, Cases und Transportbehältnisse auf Wunsch bereits beim Abbau bzw. bei der Abholung wieder mit.

Zurückgenommene Verpackungen werden von uns wiederverwendet oder nach den Bestimmungen des Verpackungsrechts einer Verwertung zugeführt. Das gilt auch für Mehrwegverpackungen und wiederverwendbare Transportbehältnisse.

Warum getrennte Sammlung sinnvoll ist

Verpackungen bestehen überwiegend aus Papier, Pappe, Kunststoff, Holz und Metall — Materialien, die sich gut wiederverwerten lassen. Die getrennte Erfassung spart Rohstoffe und Energie. Bitte geben Sie Verpackungen restentleert und, soweit möglich, nach Materialien getrennt in die vorgesehenen Sammlungen.

Stand: 12. August 2026