Informationen nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und dem Batterierecht
1. Unsere Registrierungen
Die dGTecs GmbH ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Nordostpark 72, 90411 Nürnberg) registriert:
WEEE-Reg.-Nr.: DE 93035395
Batt-Reg.-Nr.: DE 92428552
Als Importeur bringen wir Elektro- und Elektronikgeräte in Deutschland erstmals in Verkehr und sind damit Hersteller im Sinne des § 3 Nr. 9 ElektroG. Die registrierten Marken und Gerätearten sind im öffentlichen Verzeichnis der Stiftung EAR einsehbar: https://www.ear-system.de
2. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte — darunter auch LED-Displays, Videowalls, digitale Stelen, Monitore, Projektoren, Mediaplayer und Steuerrechner, Beschallungs- und Tontechnik wie Lautsprechersysteme, Endstufen, Mischpulte und Funkstrecken sowie Licht- und Bühnentechnik einschließlich Scheinwerfern, Lichtsteuerungen und Netzteilen — werden am Ende ihrer Nutzungsdauer als Altgeräte bezeichnet.
Besitzer von Altgeräten sind verpflichtet, diese getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll oder den gewerblichen Restabfall, sondern in die dafür vorgesehenen Sammel- und Rückgabesysteme.
3. Batterien und Akkumulatoren
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Gerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zweck der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
Endnutzer sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien einer getrennten Erfassung zuzuführen. Die Rückgabe ist unentgeltlich.
Für Batterien und Akkumulatoren gelten die Verordnung (EU) 2023/1542 und das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Wir sind unter der Batt-Reg.-Nr. DE 92428552 registriert. Batterien und Akkus finden sich in unseren Produkten insbesondere in Funkmikrofonen und -strecken, In-Ear-Systemen, Fernbedienungen, drahtlosen Lichtsteuerungen und Akkuscheinwerfern, Mediaplayern, Messtechnik sowie in unterbrechungsfreien Stromversorgungen.
Rücknahme: Altbatterien nehmen wir unentgeltlich zurück. Sie können uns Altbatterien an unsere Anschrift senden oder sie bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern sowie bei Vertreibern von Batterien abgeben. Wir kommen unseren Rücknahmepflichten über ein nach dem BattDG zugelassenes Rücknahmesystem nach.
Entsorgungskosten: Die Kosten für die Sammlung, Behandlung und Verwertung der mit unseren Produkten gelieferten Batterien sind im Produktpreis enthalten. Ihnen entstehen für die Rückgabe keine zusätzlichen Kosten.
Abfallvermeidung und Wiederverwendung: Die Lebensdauer von Batterien lässt sich erheblich verlängern, wenn sie im vorgesehenen Temperaturbereich betrieben, nicht dauerhaft tiefentladen oder vollgeladen gelagert und ausschließlich mit den vorgesehenen Ladegeräten geladen werden. Wiederaufladbare Akkumulatoren sind Einwegbatterien vorzuziehen. Vor einer Entsorgung ist zu prüfen, ob eine Reparatur, eine Wiederverwendung oder ein Austausch einzelner Zellen möglich ist.
Bedeutung der Kennzeichnungen:
- Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
- Pb — Batterie enthält mehr als 0,004 Massenprozent Blei
- Cd — Batterie enthält mehr als 0,002 Massenprozent Cadmium
- Hg — Batterie enthält mehr als 0,0005 Massenprozent Quecksilber
Umwelt- und Gesundheitsrisiken: Altbatterien können Schadstoffe und Schwermetalle enthalten, die Umwelt und Gesundheit schaden. Gelangen sie in den Restabfall oder in die Natur, können Schadstoffe in Boden und Grundwasser austreten. Zugleich enthalten Batterien wertvolle Rohstoffe wie Eisen, Zink, Mangan, Nickel, Kobalt und Lithium, die durch Recycling zurückgewonnen werden. Die getrennte Sammlung ist deshalb Voraussetzung dafür, dass diese Rohstoffe im Kreislauf bleiben.
4. Sicherheitshinweise zum Umgang mit lithiumhaltigen Batterien
Lithiumhaltige Batterien und Akkus können sich bei Beschädigung, Kurzschluss, Überhitzung oder unsachgemäßer Lagerung selbst entzünden. Brände dieser Art sind mit üblichen Löschmitteln nur schwer beherrschbar und die häufigste Brandursache in Sammel- und Sortieranlagen. Bitte beachten Sie beim Umgang mit Altbatterien und batteriehaltigen Altgeräten:
- Batterien und Akkus niemals in den Hausmüll oder Restabfall geben, auch nicht eingebaut in Altgeräten.
- Beschädigte, verformte, aufgeblähte, ausgelaufene oder überhitzte Batterien nicht weiter verwenden und nicht mit anderen Altbatterien zusammen sammeln. Bitte sprechen Sie uns vor einer Rückgabe an — solche Batterien erfordern eine gesonderte Handhabung und Verpackung.
- Die Pole von Lithiumbatterien vor der Abgabe abkleben oder die Batterien einzeln in Kunststoffbeutel legen, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
- Altbatterien nicht öffnen, zerlegen, durchbohren, quetschen, ins Feuer werfen oder mechanisch belasten.
- Batterien kühl, trocken und nicht in unmittelbarer Nähe brennbarer Materialien lagern.
- Enthält ein Altgerät fest verbaute Lithiumbatterien, geben Sie das Gerät bitte vollständig und unbeschädigt zurück und weisen Sie die Annahmestelle auf die enthaltene Batterie hin.
5. Leuchtmittel
Auch technische Leuchtmittel unterliegen der getrennten Erfassung und dem Recycling — darunter Leuchtstofflampen, Kompaktleuchtstofflampen, Entladungslampen einschließlich Natriumdampf-Hoch- und -Niederdrucklampen, Halogen-Metalldampflampen sowie LED-Leuchtmittel. Sie gehören nicht in den Hausmüll.
6. Rückgabemöglichkeiten
Rücknahme durch uns
Bei uns erworbene Altgeräte nehmen wir zurück und führen sie einer ordnungsgemäßen Entsorgung und Verwertung zu. Bitte stimmen Sie die Rückgabe vorab mit uns ab:
E-Mail: digital@laser-unit.de
Telefon: +49 5066 90310-0
Rückgabeadresse: dGTecs GmbH, Siemensstr. 17, 31180 Giesen
Kostentragung
Bei Altgeräten, die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden (§ 19 ElektroG), gilt: Die Kosten der Sammlung, Behandlung und Verwertung von Geräten, die wir nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht haben, tragen wir. Die Kosten für den Transport zur vereinbarten Rückgabestelle trägt der Endnutzer, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Die Entsorgungskosten historischer Altgeräte — also solcher, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden — trägt nach § 19 ElektroG der gewerbliche Endnutzer. Abweichende Vereinbarungen können wir mit Ihnen jederzeit treffen; sprechen Sie uns an.
Bei Altgeräten, die auch in privaten Haushalten genutzt werden können, nehmen wir die bei uns erworbenen Geräte unentgeltlich zurück.
Weitere Rückgabestellen
- Kommunale Sammelstellen und Wertstoffhöfe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
- Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten mit entsprechenden Rücknahmepflichten
- Verzeichnis der Rücknahmesysteme der Stiftung EAR: https://www.ear-system.de
7. Löschung personenbezogener Daten vor der Entsorgung
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik sowie für Mediaplayer und Steuerrechner von Digital-Signage-Anlagen.
Für die Löschung der Daten auf zu entsorgenden Altgeräten ist jeder Endnutzer selbst verantwortlich. Bitte entfernen Sie vor der Rückgabe alle Speichermedien oder löschen Sie deren Inhalte vollständig.
8. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist darauf hin, dass das Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
9. Information nach § 18 ElektroG
Informationen zum jährlichen Stand der bundesweiten Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Abs. 3 und § 22 Abs. 1 ElektroG veröffentlicht das Umweltbundesamt:
Stand: 12. August 2026

